Zutrittsrecht mit Assistenzhund
Teilnahme am öffentlichen Leben in der Schweiz - rechtliche Einordnung
1. Grundsatz
Assistenzhunde begleiten ihre Halterinnen und Halter im Alltag und ermöglichen Teilhabe am öffentlichen Leben.
Rechtlich relevant ist deshalb nicht der Hund, sondern die betroffene Person.
Ein Assistenzhund gilt als Hilfsmittel zur Kompensation einer funktionellen Einschränkung.
2. Rechtslage in der Schweiz
In der Schweiz gibt es kein eigenes Assistenzhunde-Gesetz.
Es gibt keinen staatlich anerkannten Assistenzhunde-Ausweis.
Es besteht keine Pflicht, dass ein Assistenzhund von einer bestimmten Organisation stammt.
Entscheidend ist:
- die Behinderung der Person
- die Assistenzfunktion des Hundes.
3. Gesetzliche Grundlagen
Bundesverfassung (BV), Art. 8 – Rechtsgleichheit:
Menschen dürfen nicht wegen einer Behinderung diskriminiert werden.
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG):
Schützt den Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Dienstleistungen und Verkehrsmitteln.
Daraus ergibt sich: Eine Person darf nicht ausgeschlossen werden, nur weil sie auf einen Assistenzhund angewiesen ist.
4. Zutrittsrecht im Alltag
Assistenzhunde dürfen ihre Bezugsperson grundsätzlich begleiten in:
- öffentlichen Verkehrsmitteln
- Restaurants und Geschäften
- Schulen und Arbeitsplätzen
- Arztpraxen und Spitälern (öffentliche Bereiche)
- Behörden und öffentlich zugänglichen Einrichtungen
Allgemeine Hundeverbote gelten nicht, wenn sie zu einer Benachteiligung einer behinderten Person führen.
5. Was zählt rechtlich?
Entscheidend
- die Behinderung der Person
- die konkrete Assistenzfunktion
- ein ruhiges, kontrolliertes Verhalten
Nicht entscheidend
- Vereinszugehörigkeit
- Logos, Westen oder Patches
- internationale Verbände
- bestimmte Zertifikate
6. Verhalten des Hundes
Ein Assistenzhund muss im Alltag kontrollierbar sein:
- bleibt ruhig
- bedrängt keine Menschen oder Tiere
- reagiert zuverlässig auf seine Bezugsperson
- zeigt kein aggressives Verhalten
7. Nachweise (freiwillig)
- Ausbildungsbestätigung einer Trainerin / Ausbildungsstelle
- Zertifikat eines Vereins
- NHB (Nationales Hundehalter Brevet)
- freiwillige externe Prüfung (z. B. Messerli Institut, Österreich)
Wichtig
Das Gesetz schützt Menschen mit Behinderungen –
nicht Ausweise, Labels oder Organisationen.
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Der Test dauert etwa 3–5 Minuten und ersetzt keine offizielle Prüfung, kann aber helfen, wichtige Grundlagen für sicheres Verhalten im öffentlichen Raum zu reflektieren.